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Warum sind Steuern und Abgaben, die über die Nutzerfinanzierung hinausgehen, im Luftverkehr wettbewerbsverzerrend?

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Im intensiven internationalen Wettbewerb behauptet sich insbesondere der Anbieter, der den günstigsten Preis anbietet, d.h. der am günstigsten produziert. Wer aber kann am günstigsten produzieren? Alle Wettbewerber müssen für die Erstellung ihres Angebots weitestgehend die gleichen Produktionsfaktoren berücksichtigen. Doch während die Kosten für manche Produktionsfaktoren, wie etwa Kerosin oder Flugzeuge, für alle Anbieter weitestgehend gleich sind, gibt es bei den Kosten für andere Produktionsfaktoren große Unterschiede. Dazu gehören neben den Kosten für Personal und Infrastrukturnutzung vor allem auch die Kosten, welche durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen entstehen.

Somit sind jene Luftfahrtunternehmen im Wettbewerb benachteiligt, deren Geschäft überwiegend aus Ländern heraus erfolgt, in denen die Kosten für Infrastruktur höher (vgl. Luftsicherheitskosten) und gesetzliche Vorgaben strenger sind als in anderen Ländern. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Anbieter wird durch die zusätzlichen, vom Gesetzgeber auferlegten Belastungen gemindert gegenüber Anbietern, die den Großteil ihres Geschäfts in Ländern abwickeln, in denen die Kosten für die Infrastrukturnutzung und Kosten durch gesetzliche Vorgaben niedriger sind.

Die Gutachter für ein Luftverkehrskonzept der Bundesregierung sehen gerade in den ordnungspolitischen und regulatorischen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland große Wettbewerbsnachteile für die deutschen Unternehmen. Sie sprechen sich deshalb u.a. für die Abschaffung der Luftverkehrsteuer und die Übernahme der Luftsicherheitskosten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch die öffentliche Hand aus – so wie es in anderen Ländern längst üblich ist.1


1 Vgl. DIW Econ et. al (2015): Grundlagenermittlung für ein Luftverkehrskonzept der Bundesregierung.

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